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Bekanntmachung neue gemeinsame Friedhof- und Gebührensatzung für die Friedhöfe in Ense-Bremen und Ense-Bilme

 

 

 

 

© Uta Müller

Bekanntmachung neue Friedhof- und Gebührenssatzung

- Friedhöfe in Ense-Bremen & Ense-Bilme -

Der Kirchenvorstand der Pfarrei St. Lambertus hat am 13.12.2023 für die Friedhöfe in Ense-Bremen und Ense-Bilme eine neue Friedhofs- und Gebührensatzung beschlossen.

Die neue Satzung für die Friedhöfe in Ense-Bremen und Ense-Bilme vom 13.12.2023 ist kirchenaufsichtlich durch das Erzbischöfliche Generalvikariat in Paderborn am 26.01.2024 genehmigt worden und kann somit zum 01.05.2024 in Kraft treten.

Die neue Gebührensatzung für die Friedhöfe in Ense-Bremen und Ense-Bilme vom 13.12.2023 ist kirchenaufsichtlich durch das Erzbischöfliche Generalvikariat in Paderborn am 05.02.2024 und staatsaufsichtlich von der Bezirksregierung Arnsberg am 07.03.2024 genehmigt worden und kann somit zum 01.05.2024 in Kraft treten.

Die bisherigen Friedhofssatzungen vom 27.03.2014 (Bilme) und 15.09.2021 (Bremen), sowie die Friedhofsgebührensatzungen vom 19.08.2015 (Bilme) und 24.03.2021 (Bremen) verlieren zum 01.05.2024 ihre Gültigkeit.

Die entsprechenden Unterlagen liegen im Pfarrbüro aus und können dort zu den Öffnungszeiten (Dienstag 9:00-11:00, Mittwoch 15:00-18:00, Freitag 9:00-11:00) eingesehen werden. Ebenfalls finden Sie die gesamte neue Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung auf unserer Homepage unter dem Punkt „Aktuelles“ und „Friedhof“.

Ab dem 01.05.2024 dann ebenfalls als bleibender Aushang im Infokasten auf dem Friedhof in Ense- Bremen und auszugsweise im Infokasten vor der Kirche in Ense-Bilme.

HIER ZUM DOWNLOAD:

-> Friedhof-Satzung-ab 01.05.2024.pdf

-> Friedhof-Gebührensatzung-ab 01.05.2024.pdf